-externe(r) Link(s) / Infos – keine Haftung für Schäden jeglicher Art – keine steuerliche Beratung, Ratschläge, Tipps u.v.m.
Bis wann müssen Belege bei uns eingereicht werden?
– bei monatlicher Erfassung sind die Unterlagen bis zum 20. des Folgemonats bei uns einzureichen.
– bei vierteljährlicher Erfassung sind die Unterlagen bis zum 20. nach Quartalsende bei uns einzureichen.
Die oben genannten Fristen gelten nur in Verbindung mit einer gewährten Dauerfristverlängerung.
Ohne Dauerfristverlängerung sind die Unterlagen umgehend*, nach Ablauf des entsprechenden Voranmeldungszeitraums, vollständig einzureichen. (* max. 5 Tage)